Obligatorisches Bundesprogramm 2024

Schiesszeiten

Datum Zeit
Mittwoch, 15. Mai 2024
17:30 – 19:30 Uhr
Freitag, 21. Juni 2024
17:30 – 19:30 Uhr
Mittwoch, 21. August 202
17:30 – 19:30 Uhr
Freitag, 30. August 2024
17:30 – 19:30 Uhr

2024 sind schiesspflichtig:

  • Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
  • Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht,  so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
  • Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
  • Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
  • AdA welche  beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2024 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen

  • Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
  • Das Dienstbüchlein
  • Das Schiessbüchlein oder der militärische Leistungsausweis
  • Amtlicher Ausweis
  • Die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
  • Der persönliche Gehörschutz.
  • Sackmesser zum Korrigieren

Bedingungen 300m

Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.