werden im Frühjahr 2024 an dieser Stelle publiziert
2024 sind schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2024 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
Das Dienstbüchlein
Das Schiessbüchlein oder der militärische Leistungsausweis
Amtlicher Ausweis
Die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
Der persönliche Gehörschutz.
Sackmesser zum Korrigieren
Bedingungen 300m
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.